Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FahrsicherheitsCentrum Rheinberg GmbH (FSC)

  1. Geltungsbereich der AGB und Vertragsgegenstand
    1.1 FSC bietet Fahrsicherheitskurse unterschiedlicher Dauer für PKW-, Transporter- und Motorradfahrer an. Die Veranstaltungen werden als Gruppen-, Firmen-, Vereins- oder als Incentive-Veranstaltungen durchgeführt. FSC bietet daneben als Einzelleistungen die Anmietung des Trainingsplatzes und/oder Schulungsgebäudes; hierfür gelten ergänzend die Zusätzlichen Vertragsbedingungen nach Maßgabe der Ziffer 11 .
    1.2 Die Bestimmungen in diesen AGB gelten für alle unsere vertraglichen oder außervertraglichen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, unabhängig davon, ob FSC selbst oder ein Dritter der Veranstalter ist. Diese AGB gelten auch für den Erwerb und die Einlösung von Geschenkgutscheinen für die Teilnahme an Fahrsicherheitskursen.
    1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als FSC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn FSC in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos Leistungen an den Kunden erbringt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  1. Teilnahmebedingungen
    2.1 Die Teilnahme an den Fahrsicherheitskursen setzt eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für das jeweilige Trainingsfahrzeug und die jeweilige Kursvariante voraus. FSC kann von dem Kunden vor Beginn der Veranstaltung die Vorlage der Fahrerlaubnis verlangen. Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen des „Begleitenden Fahrens mit 17 Jahren“ dürfen nur gemeinsam mit der jeweils berechtigten Person als Begleiter an der Veranstaltung teilnehmen. Der Kunde muss in einer körperlichen und geistigen Verfassung sein, die ihm das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs ermöglicht. Ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch während oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Teilnahme am Fahrsicherheitskurs. FSC behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Im Falle einer Schwangerschaft ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitskurs nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin möglich.
    2.2 Zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitskurs nutzt der Kunde sein eigenes Fahrzeug. Sind Halter und Eigentümer mit dem Teilnehmer nicht  identisch, kann FSC von dem Teilnehmer die Vorlage einer Einverständniserklärung des Halters und des Eigentümers zur Teilnahme an der Veranstaltung verlangen. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit des von ihm genutzten Fahrzeugs selbst verantwortlich. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein.
  1. Vertragsabschluss
    3.1 Die auf den Webseiten von FSC dargestellten Leistungen stellen rechtlich unverbindliche Angebote von FSC dar (invitatio ad offerendum).
    3.2 Die Anmeldung für ein Fahrsicherheitstraining durch den Kunden kann schriftlich, per Fax, per Email oder auch telefonisch erfolgen. Einer solchen Bestellung muss immer zunächst ein verbindliches und noch gültiges Angebot von FSC voraus gehen.
    3.3 Die Anmeldung für ein Fahrsicherheitstraining durch den Kunden kann zudem über den Online-Shop von FSC erfolgen. In diesem Fall stellt die Bestellung des Kunden jeweils ein verbindliches Angebot an FSC auf Abschluss eines Vertrages über die bestellte Ware bzw. Dienstleistung dar. FSC ist zur Annahme eines Angebotes des Kunden nicht verpflichtet.
    Bei einer Bestellung über den Online-Shop wird FSC dem Kunden den Zugang der Bestellung unverzüglich per Email bestätigen (Zugangsbestätigung). Erst mit dem Versand einer nachgelagerten E-Mail nimmt FSC das Angebot des Kunden auf Vertragsschluss an und der Vertrag kommt zustande (Vertragsbestätigung).3.4 Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen Angaben bei der Bestellung und Anmeldung verpflichtet. Im Falle vorsätzlich falscher Angaben ist FSC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits gezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Die Geltendmachung sich wegen des Rücktritts ergebender Schadensersatzansprüche bleibt FSC unbenommen.
  1. Preise/Zahlung der Kursgebühr
    Es gelten die Preise des FSC zum Zeitpunkt des Zugangs des Kundenangebots bei FSC. Die Kursgebühr wird dem Kunden von FSC nach Durchführung des Fahrsicherheitskurses/ der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
  1. Stornierung, Umbuchung und Abbruch des Kurses durch den Kunden
    5.1 Der Kunde kann vor Beginn der Veranstaltung zu den im Folgenden dargestellten Bedingungen zurücktreten oder den von ihm verbindlich gewählten Termin umbuchen. Er hat auch das Recht, bis zum Beginn der Veranstaltung zu verlangen, dass statt seiner, ein Dritter an der Veranstaltung teilnimmt. FSC kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen des angebotenen Kurses nicht entspricht oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder er sich nicht mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklärt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für die Kursgebühr und die entstehenden Mehrkosten.
    5.2 Maßgeblich für die Berechnung aller Stornierungsfristen ist – auch bei telefonischer Ankündigung – jeweils der schriftliche Eingang der Erklärung beim FSC.
    5.3 FSC stehen im Rücktritts- oder Umbuchungsfall des Kunden folgende Stornierungsgebühren zu:
    5.3.1  Einzelkunden:
    Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Kursgebühr,
    Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Kursgebühr,
    Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) 100 % der Kursgebühr.
    Für eine Umbuchung Ihres gebuchten Trainingstermins wird eine Umbuchungsgebühr -außerhalb der Stornierungsfristen- (siehe oben) in Höhe von 10,00 € fällig.5.3.2  Firmen- und Gruppenbuchungen:
    Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Kursgebühr, mindestens jedoch EUR 200 zzgl. eventueller MWSt.
    Ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Kursgebühr zzgl. eventueller MWSt.
    Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) 100 % der Kursgebühr zzgl. eventueller MWSt.
    5.3.3  FSC bleibt es jeweils vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. Das Recht des Kunden, nachzuweisen, dass FSC ein geringerer Schaden als gefordert oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ebenfalls jeweils unberührt. Wird ein verbindlich vereinbarter Termin gemäß Ziffer 5.1 dieser AGB von (einem) Dritten wahrgenommen, so erhebt FSC keine Stornierungsgebühren, wenn im Übrigen keine Umbuchung erfolgt.
    5.3.4  FSC erhebt keine Stornierungsgebühren im Falle des Vorliegens höherer Gewalt. Bei höherer Gewalt handelt es sich um ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen insbesondere Unwetter, die dem Kunden ein sicheres Erreichen des Trainingsgeländes mit dem Trainingsfahrzeug unmöglich machen. Für das Vorliegen eines Falles von höherer Gewalt ist der Kunde beweispflichtig.
    5.4  Stornierungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. FSC ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen. Bis zur Zahlung der Stornogebühren ist FSC zur Zurückbehaltung weiterer vertraglicher Leistungen berechtigt. Werden fällige Stornierungsgebühren nicht gezahlt, ist FSC insbesondere nicht verpflichtet, Leistungsverpflichtungen aus Gutscheinen einzulösen. Ein Gutschein kann nicht mit fälligen Stornierungsgebühren verrechnet werden.
    5.5 Erscheint der Kunde nicht oder deutlich verspätet zum Kursbeginn, tritt er am Tage des Veranstaltungsbeginns oder aus Gründen zurück, die nicht vom FSC zu vertreten sind oder muss er von der Veranstaltung oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält FSC den vollen Vergütungsanspruch, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 5.3.4 dieser AGB vor. Ein zur Zahlung der Kursgebühr vorgelegter Gutschein verfällt in diesem Fall.
    5.6 Werden durch den Kunden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 5.3.4 dieser AGB vorliegt, behält FSC den Anspruch auf die volle, vertraglich vereinbarte Kursgebühr. Ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet. Wurde in diesem Fall ein Gutschein zur Zahlung der Kursgebühr vorgelegt, so verfällt dieser; ein Anspruch auf (teilweise) Erstattung des Gutscheinwertes besteht nicht.
  1. Absage und Abbruch des Kurses durch FSC
    6.1  FSC behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als sieben Kunden angemeldet haben, der Trainer verhindert ist oder ein Fall von höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 5.3.4 dieser AGB vorliegt, insbesondere wenn die Wetterverhältnisse eine Durchführung des Trainings nach Einschätzung des verantwortlichen Trainers ohne Gefährdung der Kunden oder der Fahrzeuge nicht zulassen. Fällt die Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestkundenzahl oder Verhinderung des Trainers aus, wird der Kunde so frühzeitig wie möglich darüber informiert und  mit dem Kunden ein Ersatztermin vereinbart. Der Kunde hat in diesem Fall  anstelle der Vereinbarung eines Ersatztermins auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Anzahlungen zurückzuverlangen. Den Ersatz seiner Aufwendungen für die Anfahrt kann der Kunde nur verlangen, wenn er im Fall des Nichterreichens der Mindestkundenzahl oder der Verhinderung des Trainers nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert wurde. Alle etwaigen Ansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf die vereinbarte Kursgebühr begrenzt.
    6.2  Sagt der Kunde einen vereinbarten Ersatztermin ab, ist FSC nicht mehr zum nochmaligen Angebot seiner Leistung verpflichtet, es sei denn, es liegt ein Fall von höherer Gewalt i.S.d. Ziffer 5.3.4 dieser AGB vor. Ein zur Zahlung der Kursgebühr vorgelegter Gutschein verfällt in diesem Fall.
    6.3  Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge eines während der Veranstaltung plötzlich eintretenden Ereignisses höherer Gewalt i.S.d Ziffer 5.3.4 dieser AGB erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl FSC als auch der Kunde die Veranstaltung vorzeitig beenden. In diesem Fall kann FSC für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene, der Höhe nach maximal auf die Kursgebühr beschränkte Entschädigung verlangen. Ein zur Zahlung der Kursgebühr vorgelegter Gutschein kann vom FSC verrechnet werden.
    6.4 Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge nicht erfüllter COVID-19 Maßnahmen des Kunden durch das FSC verweigert, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder auf einen Ersatztermin. Die aktuellen Anforderungen sind der Webseite zu entnehmen. Das FSC behält sich vor, restriktivere Regelungen zu treffen als der Gesetzgeber vorgibt.
  1. Schadensersatz/Haftung
    7.1  Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei dem Fahrsicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Risikopotential handelt. Die Teilnahme an dem Fahrsicherheitstraining erfolgt daher auf eigene Gefahr.
    7.2  Auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung, haftet FSC nur, soweit deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten =  Pflichten, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf die der Gläubiger vertraut hat und auch vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von FSC auf Schadensersatz auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit FSC im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus sonstigen Gründen zwingend haftet.
    7.3  FSC haftet nicht für durch Dritte und / oder andere Teilnehmer verursachte Schäden.
  1. Versicherungen
    Es obliegt dem Kunden, selbst dafür zu sorgen, dass er, insbesondere im Hinblick auf Schäden, für die er aufgrund der Teilnahme am Fahrsicherheitstraining möglicherweise selbst haftet, ausreichend versichert ist. FSC übernimmt keinerlei vertragliche Verpflichtung für einen umfassenden Versicherungsschutz zugunsten des Kunden.
  1. Technische und Sicherheitsbestimmungen
    9.1  Alle Fahrzeuge müssen in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand sein. Werden an den Fahrzeugen Mängel festgestellt (Flüssigkeitsverlust, abgefahrene Bremsbeläge, abgefahrene Reifen, defekte Federelemente usw.) so ist ein Befahren der Trainingsstrecke mit diesem Fahrzeug untersagt. Das Reifenmindestprofil muss 2 mm betragen. Zugelassen ist lediglich handelsübliche Straßenbereifung. Bei winterlichen Witterungsverhältnissen ist die Ausrüstung des Trainingsfahrzeugs entsprechend den Vorgaben des § 2 Absatz 3a StVO anzupassen.. FSC ist berechtigt, den fahrsicheren Zustand der Kundenfahrzeuge sowie die Bekleidung der Kunden vor Veranstaltungsbeginn zu überprüfen. Bei Beanstandungen kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
    9.2  Bei allen FSC-Motorradkursen sind lediglich Motorräder und Gespanne mit Straßenzulassung zugelassen. Ferner ist bei allen Motorradveranstaltungen das Tragen von ausreichender Schutzkleidung Pflicht. Diese umfasst:  -ein für den Straßenverkehr zugelassener Helm, idealerweise ein Vollintegralhelm; Jacke und Hose mit Protektoren (was in den meisten Fällen eine erhöhte Abriebfestigkeit des Stoffes mit sich bringt).- Motorradhandschuhe (Protektoren für die Fingerknöchel und Schleifschutz an den exponierten Stellen, wie z.B. Handinnenfläche); – Motorradfahrerschhuhe/-stiefel, mind. halbhoch (über Knöchel) und idealerweise ohne Schuhriemen(damit sie nicht irgendwo am Motorrad hängen bleiben). Warum achten wir so darauf?  Für den höchstseltenen Fall eines Sturzes bei unserem Training, wollen wir einfach, dass Sie bestmöglich geschützt sind. Im Zweifel entscheidet der Trainer auf Grund Ihrer Kleidung über die Teilnahme. Bei Beanstandungen kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
    9.3  Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht. Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter und (sofern der Teilnehmer nicht lediglich im Besitz einer Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“) gegen eine gesonderte Gebühr gestattet. Während der Kurse ist den Anweisungen der Trainer im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen, die geeignet sind, den Kunden selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Kunde vom Training ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Der Veranstalter entscheidet über das Vorliegen eines zum Ausschluss führenden Verstoßes nach billigem Ermessen.9.4    Auf dem Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Die geltende Platzordnung ist zu beachten.9.5 Im Gebäude ist das Rauchen nicht gestattet.
  1. Zusätzliche Vertragsbedingungen für den Kauf von Gutscheinen
    10.1  Zur Bestellung eines Geschenkgutscheines für ein Fahrsicherheitstraining  wird hinsichtlich des Zustandekommen des Vertrags auf die Ziffer 3.3 verwiesen.
    10.2  Ein Gutschein für ein Fahrsicherheitstraining befreit den Inhaber des Gutscheins nur von der Zahlung der Kursgebühr für den im Gutschein genannten Kurs. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich. Der Gutschein verfällt nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist, also nach Ablauf von 3 Jahren seit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Im Übrigen finden diese AGB auf das Verhältnis des Gutscheininhabers zu FSC entsprechend Anwendung. Insbesondere hat sich der Gutscheininhaber vor Inanspruchnahme des Fahrsicherheitstrainings unter Verwendung des von FSC hierfür zur Verfügung gestellten Formulars verbindlich zu einem Termin anzumelden. Das Vertragsverhältnis zwischen FSC und dem Gutscheininhaber kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Gutscheininhaber zustande. Ist der vom Gutscheininhaber gewählte Termin nicht verfügbar, wird dieser von FSC informiert und ein verbindlicher Ersatztermin vereinbart. FSC kann die Einlösung von Gutscheinen verweigern, wenn der Gutscheininhaber nicht die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere die in Ziffer 2 – aufgestellten Voraussetzungen erfüllt.
    10.3 Es gelten die Preise des FSC zum Zeitpunkt des Zugangs des Kundenangebots bei FSC.  Bei der Bestellung eines Geschenkgutscheins wird die Kursgebühr mit Zugang des Gutscheins nebst der Rechnung beim Kunden fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Kursgebühr bleibt der Gutschein im Eigentum von FSC.Soll die Kursgebühr durch die Einlösung eines Gutscheins gezahlt werden, so ist FSC der Gutschein vor Beginn der Durchführung der Veranstaltung im Original vorzulegen.
    10.4 Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung mit einer Kursgebühr, die den Wert des Gutscheines übersteigt, hat der Teilnehmer die Differenz zwischen Kursgebühr und Wert des Gutscheines zu entrichten. Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung mit einer Kursgebühr, die den Wert des Gutscheines unterschreitet, wird die Differenz mit anderen Leistungen verrechnet bzw. über den Differenzbetrag ein neuer Gutschein ausgestellt.
  1. Ergänzende Vertragsbedingungen bei Fremdveranstaltungen/Anmietungen des Trainingsplatzes/Schulungsgebäudes werden auf Anfrage ausgehändigt.
  1. Datenschutz
    Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit personenbezogener Daten unserer Kunden verweist FSC auf seine gesonderte Datenschutzerklärung.
  1. Allgemeines
    13.1  Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort Rheinberg. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der ausschließliche Gerichtsstand Rheinberg.
    13.2  Verträge mit FSC unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    13.3  Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen.
    13.4  Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, oder Undurchführbarkeit bewusst gewesen wäre.  Entsprechendes gilt im Fall von etwaigen Lücken.
    13.5   Anbieterkennzeichnung:

    FahrsicherheitsCentrum Rheinberg GmbH
    Heydecker Straße 145
    47495 Rheinberg

    Telefon: 02843 / 99 19 55
    Fax: 0 28 43 – 99 19 56
    E-Mail: info@fahrsicherheitscentrum.de

    Sitz der Gesellschaft: Rheinberg
    Registergericht: Amtsgericht Kleve
    Handelsregisternummer: HRB 7066

    USt.-Ident.-Nr.: DE 206 237 206
    Der Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU lautet http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

     

  1. Widerrufsbelehrung
    Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
    Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Mietvertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

    FahrsicherheitsCentrum Rheinberg GmbH
    Heydecker Straße 145
    47495 Rheinberg

    Telefon: 02843 / 99 19 55
    Fax:      02843 / 99 19 56
    E-Mail: info@fahrsicherheitscentrum.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

    Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Muster-Widerrufsformular

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    An:
    FahrsicherheitsCentrum Rheinberg GmbH
    Heydecker Straße 145
    47495 Rheinberg

    Fax:      02843 / 99 19 56
    E-Mail:  info@fahrsicherheitscentrum.de

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    Name des/der Verbraucher(s)

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    Datum

    _______________

    (*) Unzutreffendes streichen.

  1. Streitschlichtung
    Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ungeachtet dessen, sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass im Hinblick auf die sog. Online-Streitbeilegung Seitens der Europäische Kommission eine entsprechende Online-Plattform bereit gehalten wird. Diese Plattform können Sie unter folgendem Link abrufen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. In diesem Zusammenhang sind wir darüber hinaus verpflichtet, Ihnen unsere E-Mail-Adresse mitzuteilen. Diese lautet: info@fahrsicherheitscentrum.de.